Fürsorgeleistungen Pflege
Mit Schreiben vom 23.01.2025 hat der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens entschieden, dass die Anspruchsberechtigten zukünftig Belege zur Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit ohne die Vorlage der Erstattungsmitteilung der GPV bei der KVB einreichen können. Die Leistungen der Pflegeversicherung der GPV über die HMM und die Fürsorgeleistungen Pflege des BEV über die KVB können deshalb ab sofort parallel beantragt werden.