Navigation und Service

Wichtige Mitteilung zur Lohnsteuerbescheinigung (Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten)

Datum 16.01.2015

Lohnsteuerbescheinigung
(Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten)

Ihre Lohnsteuerdaten melden wir der Finanzverwaltung nach Abschluss der Lohnkonten bis spätestens 28. Februar des Folgejahres (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG). Dieser Termin ist ausdrücklich vorgesehen, um Rückrechnungen in das Vorjahr steuerlich noch richtig zuzuordnen. Nach der Übermittlung der Daten erhalten Sie automatisch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für ihre Unterlagen per Post.

Seitenfunktionen

© Bundeseisenbahnvermögen