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Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Die vormaligen bundesunmittelbaren Unfallkassen „Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)“ und „Unfallkasse des Bundes (UK-Bund)“ fusionierten zum 01. Januar 2015 auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen – BUK-NOG – zu einem gemeinsamen Träger, der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).

Die UVB ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie besitzt Dienstherrnfähigkeit. Hauptstandorte der UVB sind Wilhelmshaven und Frankfurt am Main.

Die UVB ist unter anderem zuständig für das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bahn AG und die hieraus ausgegliederten Aktiengesellschaften sowie für weitere, in § 3 der Satzung der UVB aufgeführte Unternehmen, betriebliche Sozialeinrichtungen und Selbsthilfeeinrichtungen aus dem Zuständigkeitsbereich der ehemaligen EUK.

Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung besteht die Aufgabe der UVB vorrangig darin, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Darüber hinaus nimmt die UVB für die Mitgliedsunternehmen u. a. Aufgaben im Bereich der Prävention und des Arbeitsschutzes wahr.

Alle maßgeblichen Informationen zur UVB, ihren Leistungen und ihrem Service-Angebot finden Sie auf der Homepage.

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