Navigation und Service

Gesetzliche Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bahnversicherungsanstalt, Abteilung A)

Mit der Organisationsreform der Rentenversicherung sind Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt (BVA) und Seekasse zum 1. Oktober 2005 zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) verschmolzen. Stellung, Aufgaben und Versichertenleistungen der KBS leiten sich aus Vorgaben des Gesetzgebers und des Satzungsrechts ab und berücksichtigen die im bundesdeutschen Versicherungsgefüge auf einer jahrhundertalten Tradition beruhenden berufsständischen Besonderheiten für Berg- und Seeleute sowie für Eisenbahner.

Informationen über die Leistungen der KBS, Auskunfts- und Beratungsstellen sowie Sprechtage und Informationsveranstaltungen sind der Homepage zu entnehmen.

Seitenfunktionen

© Bundeseisenbahnvermögen