Bahn-Betriebskrankenkasse (BAHN-BKK)
Die BAHN-BKK ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist seit dem 01.01.1996 gemeinsamer Rechtsnachfolger der am 01.01.1950 errichteten Bundesbahn-Betriebskrankenkasse und der am 01.01.1991 wiedererrichteten Reichsbahn-Betriebskrankenkasse. Zum 01.12.1998 wurde die ehemalige gesetzliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens rechtlich verselbständigt.
Die BAHN-BKK ist eine gesetzliche Krankenversicherung und wird in Form einer geöffneten Betriebskrankenkasse geführt. Der Bereich der BAHN-BKK umfasst nach § 1 der Satzung der BAHN-BKK unter anderem das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) und die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Die BAHN-BKK hat ihren Sitz in Frankfurt (Main).
Die Aufsicht über die BAHN-BKK führt das Bundesversicherungsamt.
Weitere Informationen zur BAHN-BKK und ihren Leistungen finden Sie auf der Homepage.