Sozialwesen beim BEV
Das Bundeseisenbahnvermögen führt für seinen Bereich die Aufgaben der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und der ehemaligen Deutschen Reichsbahn auf dem Gebiet der betrieblichen Sozialeinrichtungen sowie der anerkannten Selbsthilfeeinrichtungen weiter. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 14 und 15 Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG).