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Ehemalige Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen

Die Bahn-Hausbrandversorgung (BHbv)

Die Aufgaben der betrieblichen Sozialeinrichtung Bahn-Hausbrandversorgung - die kostengünstige Belieferung von Bezugsberechtigten mit Brennstoffen - wurden zum 31.12.2003 in die Stiftungfamilie Bahn-Sozialwerk & Eisenbahn-Waisenhort integriert.

Aktuelle Informationen über Leistungsangebote und Entwicklungen der Stiftungsfamilie BSW & EWH sind der Homepage zu entnehmen.

Gesetzliche Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bahnversicherungsanstalt, Abteilung A)

Mit der Organisationsreform der Rentenversicherung sind Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt (BVA) und Seekasse zum 1. Oktober 2005 zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) verschmolzen. Stellung, Aufgaben und Versichertenleistungen der KBS leiten sich aus Vorgaben des Gesetzgebers und des Satzungsrechts ab und berücksichtigen die im bundesdeutschen Versicherungsgefüge auf einer jahrhundertalten Tradition beruhenden berufsständischen Besonderheiten für Berg- und Seeleute sowie für Eisenbahner.

Informationen über die Leistungen der KBS, Auskunfts- und Beratungsstellen sowie Sprechtage und Informationsveranstaltungen sind der Homepage zu entnehmen.

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Die vormaligen bundesunmittelbaren Unfallkassen „Eisenbahn-Unfallkasse (EUK)“ und „Unfallkasse des Bundes (UK-Bund)“ fusionierten zum 01. Januar 2015 auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen – BUK-NOG – zu einem gemeinsamen Träger, der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).

Die UVB ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie besitzt Dienstherrnfähigkeit. Hauptstandorte der UVB sind Wilhelmshaven und Frankfurt am Main.

Die UVB ist unter anderem zuständig für das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bahn AG und die hieraus ausgegliederten Aktiengesellschaften sowie für weitere, in § 3 der Satzung der UVB aufgeführte Unternehmen, betriebliche Sozialeinrichtungen und Selbsthilfeeinrichtungen aus dem Zuständigkeitsbereich der ehemaligen EUK.

Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung besteht die Aufgabe der UVB vorrangig darin, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Darüber hinaus nimmt die UVB für die Mitgliedsunternehmen u. a. Aufgaben im Bereich der Prävention und des Arbeitsschutzes wahr.

Alle maßgeblichen Informationen zur UVB, ihren Leistungen und ihrem Service-Angebot finden Sie auf der Homepage.

Bahn-Betriebskrankenkasse (BAHN-BKK)

Die BAHN-BKK ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist seit dem 01.01.1996 gemeinsamer Rechtsnachfolger der am 01.01.1950 errichteten Bundesbahn-Betriebskrankenkasse und der am 01.01.1991 wiedererrichteten Reichsbahn-Betriebskrankenkasse. Zum 01.12.1998 wurde die ehemalige gesetzliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens rechtlich verselbständigt.

Die BAHN-BKK ist eine gesetzliche Krankenversicherung und wird in Form einer geöffneten Betriebskrankenkasse geführt. Der Bereich der BAHN-BKK umfasst nach § 1 der Satzung der BAHN-BKK unter anderem das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) und die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Die BAHN-BKK hat ihren Sitz in Frankfurt (Main).

Die Aufsicht über die BAHN-BKK führt das Bundesversicherungsamt.

Weitere Informationen zur BAHN-BKK und ihren Leistungen finden Sie auf der Homepage.

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