Schon seit Beginn des letzten Jahrhunderts hat die Bahn für ihre Mitarbeiter Wohnungsfürsorge mit eigenen Wohnungen betrieben. Dazu gründete sie 18 eigenständige EWG als betriebliche Sozialeinrichtungen, die Wohnungen errichteten und bewirtschafteten, um den Mangel an geeignetem Wohnraum auszugleichen, den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern das Wohnen in der Nähe des Arbeitsplatzes zu erschwinglichen Mieten zu ermöglichen und ihnen die berufliche Mobilität zu erleichtern.
Gemäß der politischen Vorgabe hat das BEV im Dezember 2000 jeweils 94,9 % seiner Geschäftsanteile an den 18 EWG an 8 verschiedene Investoren verkauft. In den Privatisierungsverträgen wurde die soziale Funktion der Einrichtungen für Eisenbahnerinnen und Eisenbahner festgeschrieben und ihre Durchsetzung über Weisungs- und Informationsrechte sowie Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernisse auf Seiten des BEV sichergestellt. Es wurden Strukturen geschaffen, die den lenkenden und bestimmenden Einfluss des BEV auf die weiterhin als Sozialeinrichtungen dienenden EWG gewährleisten.
Auch die Rechte der Eisenbahner-Mieter (Dauerwohnrecht, Verbot der sog. Luxusmodernisierung) sind in den Privatisierungsverträgen durch umfangreiche Sozialklauseln garantiert.
Wohnungsangebote und weitere Informationen zu den Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften und den jeweiligen Investoren sind über folgende Adressen / Links erhältlich: