Derzeit ist die Familienkasse des Bundeseisenbahnvermögens für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes der Kindergeldberechtigten des BEV zuständig. Im Zuge der Familienkassenreform und der damit verbundenen Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes übernimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab 01.10.2021 diese Aufgabe.
Übergangsweise gelten die nachfolgenden Beiträge bis zum 01.10.2021.