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Navigation und Service

Schlichtungskomission

2 Vorsitzende (stimmberechtigt)

  • gemeinsam benannt
  • auf die Dauer von 2 Jahren
  • wechseln in der Stimmberechtigung nach jedem Verfahren ab

2 Vertreter BEV HV, 2 Vertreter

  • werden von jeder Partei im Schlichtungsverfahren benannt

Die Schlichtungskommission bedient sich der Geschäftsstelle.

Aufbau der Schlichtungskommission

Seitenfunktionen

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