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Tarifverträge

Tarifverträge im Vergleich

Die Tarifbeschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Jedoch findet nicht der TVÖD Anwendung, sondern gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BEZNG hat das BEV eigene Tarifhoheit.

Der Tarifvertrag heißt:

"Tarifvertrag für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens" TV BEV (DS 186)

Rechtsgrundlagen der Tarifhoheit

vor 1994

DB AG § 14 Bundesbahngesetz

seit 1994

BEV § 7 Abs. III Satz 1 Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Rechtsgrundlagen der Tarifhoheit

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