Tarifverträge
Tarifverträge im Vergleich
Die Tarifbeschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Jedoch findet nicht der TVÖD Anwendung, sondern gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BEZNG hat das BEV eigene Tarifhoheit.
Der Tarifvertrag heißt:
"Tarifvertrag für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens" TV BEV (DS 186)
Rechtsgrundlagen der Tarifhoheit
vor 1994
DB AG § 14 Bundesbahngesetz
seit 1994
BEV § 7 Abs. III Satz 1 Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen