Dienstleistungsüberlassungsverträge
Die Dienstleistungsüberlassungsverträge sind die vertraglichen Grundlagen für die Überlassung von Dienstleistungsergebnissen eigener Beamter und Arbeitnehmer des Bundeseisenbahnvermögens zu privatrechtlichen Gesellschaften im Bereich des ÖPNV (regionale Busgesellschaften), des Ostsee-Fährschiffsbetriebes (ehemalige "Vogelfluglinie", heute Scandlines AG), der Bahnreinigung und des Gleisbaues.
Die ersten Verträge dieser Art wurden 1976 geschlossen, als in den Bereichen "Bahnbus" (der Deutschen Bundesbahn) und "Postreisedienst" (der Deutschen Post) die regionalen Verkehrsgesellschaften gegründet wurden.
Der Dienstleistungsüberlassungsvertrag regelt in Verbindung mit einem Grundlagenvertrag die Rechtstellung des BEV-Personals und die Abrechnung der Dienstleistungsergebnisse mit der jeweiligen Gesellschaft.
Der Dienstleistungsüberlassungsvertrag ist ein modernes Instrument der "Personalüberlassung", bei der - im Gegensatz zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - das Weisungs- und Direktionsrecht beim Bundeseisenbahnvermögen verbleibt.
Zur Zeit sind etwa 14 Angestellte und 155 Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundeseisenbahnvermögens im Rahmen von Dienstleistungsüberlassungsverträgen (DÜV) in den Bereichen Bahn-Sozialwerk, Bus, Bahnreinigung, Schiffsdienst und Gleisbau tätig.