Rahmenvereinbarungen
Rechtsgrundlagen (insbesondere)
- Bundesbeamtengesetz
- Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen - Art. 1 ENeuOG -
- Gesetz über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DBGrG)
- Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (DBAGZustV)
Regelungsinhalt
Die "Rahmenvereinbarung zwischen Bundeseisenbahnvermögen und Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in dienstrechtlichen Angelegenheiten für die der Gesellschaft zugewiesenen und zu ihr beurlaubten Beamten des Bundeseisenbahnvermögens" vom 29.07.1994 regelt die Grundsätze für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem BEV und der DB AG.
U. a. wurden vereinbart:
- die amtsgerechte Verwendung der zugewiesenen Beamten bei der DB AG,
- die Ausgestaltung des Weisungsrechts der DB AG,
- die Entscheidungen und Maßnahmen der DB AG in Bezug auf das Dienstverhältnis der Beamten,
- die Beurlaubungen zur DB AG
- der Beschwerdeweg der zugewiesenen Beamten
- gegenseitige Information
Zielsetzung
BEV und DB AG arbeiten in Personalangelegenheiten der zugewiesenen Beamten vertrauensvoll zusammen. Die DB AG sorgt bei Ausgliederungen dafür, dass diese Vereinbarung auch im Verhältnis zwischen BEV und den ausgegliederten Gesellschaften gilt.