Gestaltung der Laufbahnen
Rechtsgrundlagen
Nach § 4 ELV gestaltet die Präsidentin bzw. der Präsident des BEV die Laufbahnen der bei der DB AG tätigen Beamtinnen und Beamten gemäß § 2 Abs. 4 bis 6 BLV im Benehmen mit dem Vorstand der DB AG und im Einvernehmen mit dem BMDV. Die Ämter sind nach den Inhalten der bei der DB AG auszuübenden Funktionen zu gestalten.
Sachstand
Bisher wurden die folgenden laufbahnrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte, die bei der DB AG beschäftigt sind, eingeführt:
- Rahmenvereinbarung
- Laufbahnordnungen für die Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und des höheren Dienstes
- Neugestaltung der Laufbahnen des mittleren nichttechnischen Dienstes
- Vereinbarung der Präsidentin bzw. des Präsidenten des BEV und des Vorstandes der DB AG über das Ausschreiben und das Besetzen von Arbeitsplätzen der DB AG
- Verfahrensablauf bei der beamtenrechtlichen Höherbewertung von besetzten Arbeitsplätzen bei der DB AG
- Richtlinie über Zulassungen und Ernennungen für die bei der DB AG verwendeten Beamtinnen und Beamten (Zulassungs- und Ernennungsrichtlinien - ZuR - DB AG)
- Gesamtbetriebsvereinbarung Mitarbeitergespräch
- Gesamtbetriebsvereinbarung Führungsgespräch einschließlich Zielvereinbarung Richtlinie zur Regelung des allgemeinen Dienstalters (R ADA)
- Festsetzung des ADA von ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Reichsbahn
- Richtlinie zur Festsetzung des Anwärterdienstalters in allen Laufbahngruppen (R AnwDA)
- Verfahren zur Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Einführung von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes in die Aufgaben der Laufbahn des höheren Dienstes bei der DB AG nach § 13 ELV i. V. m. § 33 BLV
- Verfahren zur Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Einführung von Beamtinnen und Beamten in die Aufgaben der Laufbahn des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes für den Aufstieg für besondere Verwendungen bei der DB AG nach § 14 ELV i. V. m. den §§ 23, 29, 33a BLV
- Durchführungshinweise zur geänderten Verfahrensordnung (erweiterte Ämterreichweite)
- Regelungen des BEV zum § 15 ELV
- Zusammensetzung der Auswahlkommissionen
- Beteiligung der Personalvertretungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamtinnen und Beamten
- Laufbahnwechsel nach § 7 ELV
- Eingeschränkter horizontaler Laufbahnwechsel nach § 6 ELV
- Zusammensetzung der Prüfungskommission beim eingeschränkten Laufbahnwechsel nach § 6 ELV
Ausblick
Die Regelungen werden je nach Anlass weiterentwickelt und aktualisiert.