Die Aufgaben Kindergeld sowie familien-und kinderbezogene Leistungen erledigt die Familienkasse des BEV mit Sitz in Frankfurt und Beschäftigten an den Dienstorten Hannover, Frankfurt, Stuttgart und München
In ihrer Stellung als Bundesfinanzbehörden sorgen sie dafür, dass Ihre Ansprüche auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt werden. In ihrer Stellung als BEV-Behörde sorgen sie zudem dafür, dass Ihre vom Kindergeldanspruch abhängigen familienbezogenen (ehegatten- und kinderbezogenen) Bezügeansprüche erfüllt werden.
Dabei werden jeden Monat kinderbezogene Leistungen (Kindergeld und kinderbezogene Bezügeanteile) für rund 18.600 Kinder an rund 12.900 Berechtigte ausgezahlt. Näheres über die gesetzlichen Grundlagen, die Anspruchsvoraussetzungen und die Form der Beantragung erfahren Sie auf der nächsten Seite.
Stand: Juli 2017