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Elektronische Lohnsteuerkarte

Regelungen Bundesministerium der Finanzen zum Lohnsteuerabzug

Im Jahr 2013 wurde das Verfahren der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) eingeführt und die Lohnsteuerkarte aus Papier ersetzt. Bei ELStAM handelt es sich um ein Verfahren, bei dem Ihre persönlichen Steuermerkmale (z. B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibetrag), die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, an den jeweils zuständigen Arbeitgeber (in Ihrem Fall das Bundeseisenbahnvermögen) übermittelt werden. Alle Arbeitgeber haben im Laufe des Jahres 2013 auf dieses neue elektronische Abruf-Verfahren umgestellt.

Das Bundeseisenbahnvermögen hat die Umstellung auf das ELStAM-Verfahren im zweiten Quartal 2013 vorgenommen. Über die Umstellung wurde jeder Bezügeempfänger/jede Bezügeempfängerin in seiner/ihrer Bezügemitteilung informiert.

Wichtig: Freibeträge neu beantragen!

Freibeträge sind grundsätzlich für jedes Jahr neu bei Ihrem Finanzamt zu beantragen Zu den Freibeträgen gehört auch die Anzahl der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinder über 18 Jahren.

Was tun bei falschen Lohnsteuerabzugsmerkmalen?

Über die für Sie persönlich abgeholten ELStAM werden Sie in Ihrer Bezügemitteilung informiert. Sollten Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) falsch sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Alle Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind beim Finanzamt zu beantragen. Das BEV darf ohne Bescheinigung des Finanzamtes keine Änderungen an den elektronisch bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen.

Hinweis: Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Beschleunigung des Verfahrens empfehlen die Finanzämter einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale schriftlich beim Finanzamt einzureichen. Die Vordrucke dazu finden Sie im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de/ sowie in Ihrem Finanzamt.

Weitere Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie im Internet unter https://www.elster.de/eportal/start?globalHelpStart=true

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