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Veränderungen mitteilen

Die für die Zahlung der Löhne und Vergütungen wichtigen Änderungen sind dem Arbeitgeber mitzuteilen.

wie zum Beispiel:

  • Änderung der Bankverbindung
  • Änderung der Anschrift
  • Änderung des Familienstandes
  • Geburt eines Kindes
  • Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Diese Mitteilungen sind schriftlich an Ihre personalführende Dienststelle zu senden und zu unterschreiben.

Entsprechende Vordrucke finden Sie auf unserer Seite "Vordrucke im Überblick".

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