Veränderungen mitteilen
Die für die Zahlung der Löhne und Vergütungen wichtigen Änderungen sind dem Arbeitgeber mitzuteilen.
wie zum Beispiel:
- Änderung der Bankverbindung
- Änderung der Anschrift
- Änderung des Familienstandes
- Geburt eines Kindes
- Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Diese Mitteilungen sind schriftlich an Ihre personalführende Dienststelle zu senden und zu unterschreiben.
Entsprechende Vordrucke finden Sie auf unserer Seite "Vordrucke im Überblick".