Informationen zur Angestelltenvergütung
Die Vergütung besteht aus der Grundvergütung und dem Ortszuschlag.
Die Eingruppierung der Beschäftigten nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 TV BEV richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung des Tarifvertrages für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV BEV).
Die Höhe des Ortszuschlages richtet sich nach der Tarifklasse, der die Vergütungsgruppe des Beschäftigten zugeteilt ist und nach der Stufe (1-3), die den Familienverhältnissen des Beschäftigten entspricht.
Die Vergütung wird für den Kalendermonat berechnet und am letzten Tag eines jeden Monats (Zahltag) für den laufenden Monat gezahlt.