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Informationen zum Lohn

Der Lohn wird nach dem Wert der zu leistenden Arbeit (Lohngruppe) und nach den besonderen Umständen, unter denen die Arbeiten verrichtet werden sowie der Länge der absolvierten Dienstzeit (Lohnstufe) bemessen.

Die Beschäftigten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 TV BEV erhalten Monatslohn nach den vollen Lohnsätzen der Monatslohntabelle des Tarifvertrages für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV BEV).

Die Einstufung der Tätigkeiten in die einzelnen Lohngruppen ergibt sich ebenfalls aus dem TV BEV.

Der Lohn wird am letzten Tag eines jeden Monats (Zahltag) für den laufenden Monat gezahlt.

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