Private Altersvorsorge (Riester-Rente): Voraussetzung der staatlichen Förderung (Zulage bzw. Sonderausgabenabzug) bei Beamten.
Auch Beamte haben gemäß § 79 in Verbindung mit § 10a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) einen Anspruch auf staatliche Zulage zur Riester-Rente bzw. Sonderausgabenabzug im Rahmen des Einkommensteuerverfahrens. Das betrifft beim BEV alle Beamten, die unmittelbar beim BEV tätig sind sowie alle zugewiesenen Beamten, auch wenn sie sich in Elternzeit befinden.
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