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Übergang auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum 01.10.2021

Seit dem 01.10.2021 erfolgt die Kindergeldbearbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Das BEV entscheidet nur noch über die kindergeldabhängigen Bezüge- und Entgeltbestandteile (Familien-, Orts- und Sozialzuschlag sowie den Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes). Bitte teilen Sie Änderungen in den Verhältnissen deshalb auch nach dem Zuständigkeitswechsel immer der für Sie zuständigen Bezügestelle mit.

Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel erhalten Sie auf der Internetseite der BA: www.arbeitsagentur.de/institutionen/familienkassenreform

Anträge stellen, Veränderungen mitteilen und Nachweise einreichen, können Sie seit Oktober 2021 rund um die Uhr unter www.familienkasse.de. Zudem finden Sie dort auch Informationen zu Auszahlungsterminen, Adressdaten Ihrer Familienkasse und zu weiteren nützlichen Themen

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