Schreiben der Familienkasse des Bundeseisenbahnvermögens
Sehr geehrte/r Frau/Herr…,
derzeit ist die Familienkasse des Bundeseisenbahnvermögens für die Festsetzung und Auszahlung Ihres Kindergeldes zuständig.
Im Zuge der Familienkassenreform und der damit verbundenen Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes übernimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab 01.10.2021 diese Aufgabe.
Die Kindergeldfälle werden elektronisch an die Familienkasse der BA übergeben. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie bereits eingereichte Nachweise und Unterlagen nochmals an die Familienkasse der BA übersenden. Die Kindergeldfestsetzungen bleiben bestehen, sodass die Familienkasse der BA das Kindergeld ab 01.10.2021 nahtlos in der bisherigen Höhe weiterzahlt.
Bitte reichen Sie bis zum 30.09.2021 weiterhin alle relevanten Unterlagen Ihr Kindergeld betreffend bei der Familienkasse des Bundeseisenbahnvermögens ein.
Die Auszahlung des Kindergeldes durch die Familienkasse des Bundeseisenbahnvermögens endet mit Ablauf des Monats September 2021.
Besoldungs- und Versorgungsempfänger erhalten die letzte Kindergeldzahlung am letzten Werktag des Monats August mit der Zahlung der Bezüge für den Monat September 2021.
Tarifbeschäftigte erhalten die letzte Kindergeldzahlung zusammen mit dem Entgelt am letzten Werktag im Monat September 2021.
Das Kindergeld wird durch die Familienkasse der BA monatlich im Laufe des jeweiligen Anspruchsmonats auf die bisherige Bankverbindung überwiesen. Ob Sie das Kindergeld zukünftig zu Beginn oder um den 20. eines Monats erhalten, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab, die von der Familienkasse der BA nach dem Zufallsprinzip neu vergeben wird.
Im Laufe des Übergabemonats Oktober 2021 wird Ihnen die Familienkasse der BA weitere Informationen über Ihre neue Kindergeldnummer, die zuständige regionale Familienkasse sowie Ihre künftigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mitteilen.
Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel erhalten Sie
- von Ihrer bisherigen Ansprechperson der Familienkasse des Bundeseisenbahnvermögens
- auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/familienkassenreform
- unter der kostenfreien Service-Rufnummer der Familienkasse der BA
0800 4 55 55 35 (Mo. – Do.: 8 bis 18 Uhr, Fr.: 8 bis 15 Uhr).
Anträge stellen, Veränderungen mitteilen und Nachweise einreichen, können Sie ab dem Oktober 2021 rund um die Uhr unter www.familienkasse.de. Zudem finden Sie dort auch Informationen zu Auszahlungsterminen, Adressdaten Ihrer Familienkasse und zu weiteren nützlichen Themen.
Hinweise zu vom Kindergeld abhängigen Leistungen:
Sollten Sie einen Vertrag über eine „Riester-Rente“ abgeschlossen haben, informieren Sie bitte nach der Übergabe Ihren Anbieter über den Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels zur Familienkasse der BA und die von der Familienkasse der BA vergebene neue Kindergeldnummer.
Über die kindergeldabhängigen Bezüge- und Entgeltbestandteile entscheidet das Bundeseisenbahnvermögen weiterhin eigenständig. Bitte teilen Sie Änderungen in den Verhältnissen deshalb auch nach dem Zuständigkeitswechsel immer der für Sie zuständigen Bezügestelle mit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Familienkasse