Beantragung von familienbezogenen Leistungen
Zu den familienbezogenen Leistungen gehören der Familienzuschlag für Beamte, der Orts- bzw. Sozialzuschlag für Tarifbeschäftigte (Angestellte und Arbeiter) sowie der Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes.
Die Beantragung erfolgt mit der „Mitteilung zum Familien-, Orts- und Sozialzuschlag sowie Unterschiedsbetrag“.