Übersendung von Rechnungen, Verordnungen und Belegen
Sollten Sie Verordnungen, Rezepte oder sonstige Belege im Zusammenhang mit Ihrem Dienstunfall einreichen wollen, erkundigen Sie sich bitte hier, welche Ansprüche Sie in diesem Zusammenhang haben und was Sie beachten sollten.
Auch bei einer eventuellen Pflegebedürftigkeit können sie Unterstützung von der Beamtenunfallfürsorge erhalten. Auf der nächsten Seite erhalten Sie weiterführende Informationen.
Ist durch den Dienstunfall eventuell Ihre Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 30 % gemindert, so erhalten Sie in dieser Zeit einen Unfallausgleich. Die genauen Regelungen finden Sie auf der nächsten Seite.
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