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Pflegekosten

Sind Sie durch einen Dienstunfall hilflos geworden, so werden Ihnen auf Antrag die Kosten einer notwendigen Pflege in einem angemessenen Umfang erstattet. Dies regelt § 34 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

Für die Erstattung der Kosten für die notwendige Pflege ("Grundpflege") gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind infolge des Dienstunfalles nicht selbstständig in der Lage, sich zu versorgen und benötigen hierfür fremde Hillfe - ob ambulant oder in einer für Ihre Pflege geeignete Einrichtung.
  • Die Pflege ist allein aufgrund der Folge Ihrer Verletzung oder Erkrankung durch den Dienstunfall notwendig.
  • Wir benötigen zur Prüfung einer möglichen Hilflosigkeit ein aktuelles Pflegegutachten. Dies müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung beantragen (z.B. bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten - KVB).

Die Pflegekosten werden auf Grundlage des im Gutachten festgestellten Pflegeaufwands berechnet - also nicht nach Pflegegrad.
Die Pflegeversicherung erhält von uns eine Information über die Zahlung von Pflegekosten.

Bitte beachten Sie

  • bei einer Unterbringung in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung über 4 Wochen werden keine Pflegekosten gezahlt. Um eine Überzahlung zu vermeiden, bitten wir um zeitnahe Mitteilung an uns.

Zusatzinformationen

Weitere Auskünfte erteilt

Bundeseisenbahnvermögen - Dienststelle Nord

die Dienststelle Ost in Berlin

Außenstelle Berlin

Steglitzer Damm 117
12169 Berlin
Telefon: +49 30 77029-0
Telefax: +49 30 77029-159

Wir haben gleitende Arbeitszeit - Sie erreichen uns am besten zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr

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