Pflegekosten
Sind Sie durch einen Dienstunfall hilflos geworden, so werden Ihnen auf Antrag die Kosten einer notwendigen Pflege in einem angemessenen Umfang erstattet. Dies regelt § 34 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Für die Erstattung der Kosten für die notwendige Pflege ("Grundpflege") gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind infolge des Dienstunfalles nicht selbstständig in der Lage, sich zu versorgen und benötigen hierfür fremde Hillfe - ob ambulant oder in einer für Ihre Pflege geeignete Einrichtung.
- Die Pflege ist allein aufgrund der Folge Ihrer Verletzung oder Erkrankung durch den Dienstunfall notwendig.
- Wir benötigen zur Prüfung einer möglichen Hilflosigkeit ein aktuelles Pflegegutachten. Dies müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung beantragen (z.B. bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten - KVB).
Die Pflegekosten werden auf Grundlage des im Gutachten festgestellten Pflegeaufwands berechnet - also nicht nach Pflegegrad.
Die Pflegeversicherung erhält von uns eine Information über die Zahlung von Pflegekosten.
Bitte beachten Sie
- bei einer Unterbringung in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung über 4 Wochen werden keine Pflegekosten gezahlt. Um eine Überzahlung zu vermeiden, bitten wir um zeitnahe Mitteilung an uns.