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Übersendung von Rechnungen, Verordnungen und Belegen

Als Beamtin oder Beamter haben Sie bei Verletzungen durch einen Dienstunfall Anspruch auf ein Heilverfahren. Dies beinhaltet, dass Ihnen die notwendigen und angemessenen Kosten erstattet werden, soweit die Dienstbehörde das Heilverfahren nicht selbst durchführt oder durchführen lässt. (§1 Heilverfahrensverordnung - HeilvfV)

Die Kosten für eine Untersuchung, Beobachtung und Begutachtung im unmittelbaren Anschluss an den Dienstunfall werden auch dann erstattet, wenn diese Maßnahmen nur der Feststellung dienten, ob Unfallfolgen eingetreten sind.

Dienstunfallbedingte Rechnungen sollen in der Regel durch den Rechnungsaussteller direkt an die Beamtenunfallfürsorge (Adresse siehe rechts) gesendet werden.

Für die Übersendung von Rechnungen, bei denen dies nicht der Fall war, sowie für Verordnungen, Rezepte oder sonstige Belege beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit den Vordruck „Antrag auf Übernahme / Erstattung von Behandlungskosten …“.
  • Reichen Sie bitte alle Belege im Original ein! Kopien sind, im Gegensatz zur KVB, nicht erstattungsfähig.
  • Bitte auf den Belegen vermerken, wenn diese bereits gezahlt wurden, sofern dies nicht aus dem Beleg selbst zu entnehmen ist.
  • Sollen Zahlungen an Sie erfolgen, so achten Sie bitte auf die korrekte Angabe Ihrer Bankverbindung.
  • Achten Sie bitte darauf, dass die eingereichten Belege ausschließlich dienstunfallbedingte Kostenpositionen enthalten. Bitten Sie den Rechnungs- bzw. Belegersteller nötigenfalls um getrennte Rechnungslegung.
  • Bitte leiten Sie unbezahlte Rechnungen unverzüglich an uns weiter, um ein Überschreiten der gesetzten Zahlfristen und daraus resultierende Mahnschreiben zu vermeiden. Mahngebühren werden von der Beamtenunfallfürsorge grundsätzlich nicht übernommen.
  • Bitte denken Sie auch daran, Ihre Briefe ausreichend zu frankieren. Verauslagte Portokosten sind nicht erstattungsfähig. Sie gehören nicht zu den in § 30 ff Beamtenversorgungsgesetz genannten Kosten.

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Weitere Auskünfte erteilt

Bundeseisenbahnvermögen - Dienststelle Nord

die Dienststelle Ost in Berlin

Außenstelle Berlin

Steglitzer Damm 117
12169 Berlin
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