Physiotherapie
Bei Dienstunfällen von Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt die Vergütung von Leistungen staatlich geprüfter Fachkräfte für Massage, med. Bademeisterinnen und Bademeistern und von Fachkräften für Krankengymnastik nach dem Rundschreiben des Bundesministers des Inneren vom 07.07.1983.
Danach sind die in den jeweils gültigen Hinweisen zu § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Beihilfevorschriften genannten Höchstbeträge (Stand 01.01.2019) maßgebend.
Bitte übersenden Sie Ihre dienstunfallbedingten Rechnungen mit der ärztlichen Verordnung nicht an den Beamten, sondern direkt an unsere Dienststelle (Adresse siehe rechts).
Aus den Rechnungen muss ersichtlich sein:
- der Tag der Behandlung,
- der Grund der Leistungen (Diagnose),
- die Art der Leistungen (Ziffer der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte),
- der ärztliche Vermerk: „Auf Kosten des BEV wegen des Dienstunfalls vom _______“