Informationen für zahnärztliche Praxen
Beamtinnen und Beamte bis Besoldungsgruppe A 8
Für diese Personengruppe gilt für die Vergütung der ärztlichen Heilbehandlungskosten grundsätzlich der
„Vertrag zwischen dem Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens, Bonn, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Köln, über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Beamten des Bundeseisenbahnvermögens“
vom 21.05.1984 in der jeweils gültigen Fassung
(Stand 01.10.2007, veröffentlicht in „Deutsches Ärzteblatt“ Heft 30 vom 27.07.2007).
Die Liquidation erfolgt nach dem 1,85-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Beamtinne und Beamte mit der Besoldungsgruppe A 9 und höher
Wenn sich Beamte der Besoldungsgruppen A 9 und höher in ambulante ärztliche Behandlung begeben, können die Behandlungskosten im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom 12.11.1982 (BGBl 1 S. 1522) in der jeweils gültigen Fassung erstattet werden. Somit ist bei diesem Personenkreis eine Liquidation nach KVB-Tarif möglich.
Weitere Informationen
Wir sind keine Berufsgenossenschaft, daher ist auch keine Abrechnung über Institutionskennzeichen möglich.
Bitte übersenden Sie Ihre dienstunfallbedingten Rechnungen nicht an die Beamtin bzw. den Beamten, sondern direkt an unsere Dienststelle (Adresse siehe rechts).
Aus den Rechnungen muss ersichtlich sein:
- der Tag der Behandlung,
- der Grund der Leistungen (Diagnose),
- die Art der Leistungen (Ziffer der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte),
- der ärztliche Vermerk: „Auf Kosten des BEV wegen des Dienstunfalls vom _______“
- Ihre Bankverbindung (Zahlungen über Institutionskennzeichen sind nicht möglich)
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt „Honorarvereinbarung“ im Downloadbereich entnehmen.