Mit der Verabschiedung der Reformgesetzgebung im Dezember 1993 wurde der Grundstein für die Bahnreform gelegt. Die Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn wurden zum Bundeseisenbahnvermögen (BEV), einem Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland, zusammengeführt. Dem BEV wurde ein Leistungsspektrum zugewiesen, das von der rechtlichen und sozialen Verantwortung gegenüber den Eisenbahnerinnen und Eisenbahner bis hin zur Mitwirkung an der Tilgung von Altschulden und der Finanzierung von Altlasten reicht.
Mit diesem Leistungsspektrum wurden viele Fachverfahren aus vom BEV übernommen oder wurden mit der Deutschen Bahn AG gemeinsam weiter genutzt. Damit ist die IT-Infrastruktur des BEV geprägt durch eine vielfältige und heterogene Struktur.