Sozialwesen beim BEV

Das Bundeseisenbahnvermögen führt für seinen Bereich die Aufgaben der ehemaligen Deutschen Bundesbahn (DB) und der ehemaligen Deutschen Reichsbahn (DR) auf dem Gebiet der gesetzlichen und betrieblichen Sozialeinrichtungen sowie der anerkannten Selbsthilfeeinrichtungen weiter. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 13 bis 15 Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG).

Gesetzliche Sozialeinrichtungen

Hier finden Sie einen Überblick über alle gesetzlichen Sozialeinrichtungen des BEV.

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Betriebliche Sozialeinrichtungen

Hier finden Sie einen Überblick über alle betriebliche Sozialeinrichtungen.

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Anerkannte Selbsthilfeeinrichtungen

Über den untenstehenden Link können Sie sich über alle Selbsthilfeeinrichtungen informieren.

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