...schon der Deutschen Bundesbahn wurde in § 14 des Bundesbahngesetzes eine eigene Tarifhoheit für ihre Arbeitnehmer des Arbeiter- und Angestelltenbereiches zugesprochen.
Zwar lehnen sich die Tarifverträge des Bundeseisenbahnvermögens in einer Vielzahl von Regelungsbereichen an den MTArb und den BAT an, doch ist die Tarifhoheit des BEV keine "rechtstheoretische" Formel ohne Inhalt...