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Die "Rahmenvereinbarung zwischen Bundeseisenbahnvermögen und Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in dienstrechtlichen Angelegenheiten für die der Gesellschaft zugewiesenen und zu ihr beurlaubten Beamten des Bundeseisenbahnvermögens" vom 29.07.1994 regelt die Grundsätze für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem BEV und der DB AG.
U. a. wurden vereinbart:
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BEV und DB AG arbeiten in Personalangelegenheiten der zugewiesenen Beamten vertrauensvoll zusammen. Die DB AG sorgt bei Ausgliederungen dafür, dass diese Vereinbarung auch im Verhältnis zwischen BEV und den ausgegliederten Gesellschaften gilt.
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