Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft leistet an das Bundeseisenbahnvermögen für die ihr zugewiesenen Beamten Zahlungen in Höhe der Aufwendungen, die sie für die Arbeitsleistung vergleichbarer, von der Gesellschaft neu einzustellender Arbeitnehmer unter Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie der betrieblichen Altersversorgung erbringt oder erbringen müsste. Außerdem erstattet sie dem Bundeseisenbahnvermögen anteilige Personalverwaltungskosten.
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