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Sozialwesen beim BEV

Das Bundeseisenbahnvermögen führt für seinen Bereich die Aufgaben der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und der ehemaligen Deutschen Reichsbahn auf dem Gebiet der betrieblichen Sozialeinrichtungen sowie der anerkannten Selbsthilfeeinrichtungen weiter. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 14 und 15 Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG).

Betriebliche Sozialeinrichtungen

Hier finden Sie einen Überblick über alle betriebliche Sozialeinrichtungen.

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Anerkannte Selbsthilfeeinrichtungen

Über den untenstehenden Link können Sie sich über alle Selbsthilfeeinrichtungen informieren.

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Ehemalige Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen

Hier finden Sie einen Überblick über alle Ehemalige Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen des BEV.

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