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Betriebliche Sozialeinrichtungen

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)

Als betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens erfüllt die KVB gegenüber den Beamtinnen und Beamten des BEV Fürsorgepflichten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Weiterhin übernimmt sie für den oben genannten Personenkreis die Aufgaben der Pflegeversicherung und der Rehabilitation.

Stiftungsfamilie BSW & EWH - Stiftung BSW

Die Stiftung BSW ist 1904 als Verband Deutscher Eisenbahnvereine gegründet worden. 1994 folgte die Zusammenführung des Bundesbahn-Sozialwerks und des Sozialwerks der Deutschen Reichsbahn als betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn und des Bundeseisenbahnvermögens. Seit 1997 ist sie durch die Änderung der Rechtsform eine Stiftung.

Seit 2018 treten die weiterhin rechtlich selbstständige Stiftung BSW und die rechtlich selbstständige Stiftung EHW unter der gemeinsamen Dachmarke Stiftungsfamilie BSW & EWH auf.

Renten-Zusatzversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bahnversicherungsanstalt Abt. B)

Die Renten-Zusatzversicherung (ehemals Bahnversicherungsanstalt Abt. B) wird als betriebliche Sozialeinrichtung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des BEV und der früheren Deutschen Bundesbahn von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See weitergeführt.

Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften (EWG)

Schon seit Beginn des letzten Jahrhunderts hat die Bahn für ihre Mitarbeiter Wohnungsfürsorge mit eigenen Wohnungen betrieben. Dazu gründete sie 18 eigenständige EWG als betriebliche Sozialeinrichtungen, die Wohnungen errichteten und bewirtschafteten, um den Mangel an geeignetem Wohnraum auszugleichen, den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern das Wohnen in der Nähe des Arbeitsplatzes zu erschwinglichen Mieten zu ermöglichen und ihnen die berufliche Mobilität zu erleichtern.

Gemäß der politischen Vorgabe hat das BEV im Dezember 2000 jeweils 94,9 % seiner Geschäftsanteile an den 18 EWG an 8 verschiedene Investoren verkauft. In den Privatisierungsverträgen wurde die soziale Funktion der Einrichtungen für Eisenbahnerinnen und Eisenbahner festgeschrieben und ihre Durchsetzung über Weisungs- und Informationsrechte sowie Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernisse auf Seiten des BEV sichergestellt. Es wurden Strukturen geschaffen, die den lenkenden und bestimmenden Einfluss des BEV auf die weiterhin als Sozialeinrichtungen dienenden EWG gewährleisten.

Auch die Rechte der Eisenbahner-Mieter (Dauerwohnrecht, Verbot der sog. Luxusmodernisierung) sind in den Privatisierungsverträgen durch umfangreiche Sozialklauseln garantiert.

Wohnungsangebote und weitere Informationen zu den Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften und den jeweiligen Investoren sind über folgende Adressen / Links erhältlich:

mehr: Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften (EWG) …

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