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Tarifhoheit im öffentlichen Dienst

Übersicht

Übersicht über das Tarifwerk des BEV

Rechtliche Grundlagen

Die Tarifautonomie ist in § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen geregelt, in dem es ausdrücklich heißt, dass die Vergütungen, Löhne und Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens durch Tarifverträge geregelt werden, die mit der zuständigen Gewerkschaft zu schließen sind.

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Tarifwerk

Das Tarifwerk beim Bundeseisenbahnvermögen besteht durch die Zusammenlegung von AnTV BEV und LTV BEV seit dem 01.04.2019 aus einem einzigen "Tarifvertrag für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens" (TV BEV).

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Dienstüberlassungsverträge (DÜV)

Zur Zeit sind etwa 25 Angestellte und 132 Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundeseisenbahnvermögens im Rahmen von Dienstleistungsüberlassungsverträgen (DÜV) in den Bereichen Bahn-Sozialwerk, Bus, Bahnreinigung, Schiffsdienst und Gleisbau tätig.

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