Navigation und Service

Personaldienstleister

Zuständigkeiten

Damit die Bahnreform quasi "unter dem rollenden Rad" möglich war, wurden die Beamten und Beamtinnen des unternehmerischen Geschäftsbereichs der früheren Deutschen Bundesbahn im Gründungszeitpunkt der neuen DB AG per Gesetz zur Dienstleistung zugewiesen. Wegen der besonderen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses gingen nicht alle Zuständigkeiten auf die DB AG über.

mehr: Zuständigkeiten …

Rahmenvereinbarung

Eine Rahmenvereinbarung zwischen Bundeseisenbahnvermögen und Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in dienstrechtlichen Angelegenheiten regelt die grundsätzliche Zusammenarbeit mit der DB AG in Angelegenheiten der zugewiesenen und beurlaubten Beamten.

mehr: Rahmenvereinbarung …

Personalkostenerstattung

Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft leistet an das Bundeseisenbahnvermögen für die ihr zugewiesenen Beamten Zahlungen in Höhe der Aufwendungen, die sie für die Arbeitsleistung vergleichbarer, von der Gesellschaft neu einzustellender Arbeitnehmer unter Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie der betrieblichen Altersversorgung erbringt oder erbringen müsste. Außerdem erstattet sie dem Bundeseisenbahnvermögen anteilige Personalverwaltungskosten.

mehr: Personalkostenerstattung …

Beschäftigungsbedingungen für zugewiesene Beamte

Sie finden hier Informationen zum Rechtsinstitut der Zuweisung, zur Rechtsstellung der zugewiesenen Beamten, zur Gestaltung der Laufbahnen, zu den Möglichkeiten der Teilzeit und der Altersteilzeit.

mehr: Beschäftigungsbedingungen für zugewiesene Beamte …

Dienstleister für unsere Kunden - Bezügeabrechnung

Wir sind Dienstleister für die zur Deutschen Bahn AG (DB AG) zugewiesenen und beurlaubten Beamtinnen und Beamten, für unsere Ruhestandsbeamtinnen und -beamten sowie für zahlreiche Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich des BEV. Deswegen möchten wir hier im Servicebereich einige Möglichkeiten bieten, die den Kontakt zu uns erleichtern.

mehr: Dienstleister für unsere Kunden - Bezügeabrechnung …

Beschäftigungsbedingungen für beurlaubte Beamte

Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen beurlaubt werden und dann als Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, dessen Beschäftigungsbedingungen sich grundsätzlich aus Arbeits- und Tarifvertrag ergeben. Erläuterungen zur flexiblen Beurlaubungspraxis des Bundeseisenbahnvermögens und besondere Hinweise für Beamte, die sich für diesen Weg interessieren, finden Sie hier.

mehr: Beschäftigungsbedingungen für beurlaubte Beamte …

Versorgungsdienstleister

Das Bundeseisenbahnvermögen ist Dienstleister für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf dem Gebiet des Beamtenversorgungsrechts. Hier erfahren Sie alles über Rahmenbedingungen und Gesetzesgrundlagen....

mehr: Versorgungsdienstleister …

Tarifhoheit im öffentlichen Dienst

Die rechtlichen Grundlagen der Tarifhoheit, Informationen zu Tarifwerk, Entgelterhöhungen und Dienstleistungsüberlassungen sowie einen Überblick über unsere Partnerfirmen, denen wir unser Personal per Dienstleistungsüberlassungsvertrag zur Verfügung stellen, werden Sie hier finden....

mehr: Tarifhoheit im öffentlichen Dienst …

Seitenfunktionen

© Bundeseisenbahnvermögen