Dienstleister für unsere Kunden - Bezügeabrechnung
Hinweise zu den Bezügemitteilungen
Im Januar 2022 hat sich das Erscheinungsbild der Bezügemitteilung geändert.
Das BEV hat die Abrechnungen bzw. Bezügemitteilungen für alle Adressaten aus den Bereichen Lohn- und Vergütung, Besoldung und Versorgung vereinheitlicht.
Es wurde Wert darauf gelegt, dass die neue Bezügemitteilung (für alle Bereiche) sowie der Zeitnachweis für die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten (Abrechnung Jahresarbeitszeit/Urlaub) jeweils transparent, detailliert und informativ gestaltet ist. Hierbei werden die Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) auch für die Bereiche Besoldung und Versorgung umgesetzt, so dass die Bezügemitteilung gemäß § 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung auch als Vorlage bei Behörden verwendet werden kann.
Hier finden Sie für jeden Bereich eine Beispielabrechnung sowie eine Erläuterung:
- Muster neue Bezügemitteilung Lohn und Vergütung
- Muster neue Bezügemitteilung Besoldung
- Muster neue Bezügemitteilung Versorgung
- Erläuterungen neue Bezügemitteilungen
Sollten Sie Fragen rund um die neue Darstellung haben, steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner zur Verfügung. Diese/n können Sie Ihrer Bezügemitteilung entnehmen.