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Dienstleister für aktive Beamtinnen/Beamte

Informationen des BEV

Haben Sie Fragen zu Ihrer Besoldungsabrechnung?

...dann erhalten Sie auf der nächsten Seite Informationen und Kontaktmöglichkeiten.

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Riester-Rente für zugewiesene oder beim BEV tätige Beamte

Private Altersvorsorge (Riester-Rente): Voraussetzung der staatlichen Förderung (Zulage bzw. Sonderausgabenabzug) bei Beamten.

Auch Beamte haben gemäß § 79 in Verbindung mit § 10a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) einen Anspruch auf staatliche Zulage zur Riester-Rente bzw. Sonderausgabenabzug im Rahmen des Einkommensteuerverfahrens. Das betrifft beim BEV alle Beamten, die unmittelbar beim BEV tätig sind sowie alle zugewiesenen Beamten, auch wenn sie sich in Elternzeit befinden.

Weiter zu den Informationen für alle zugewiesenen und die beim BEV tätigen Beamten.

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Riester-Rente für beurlaubte Beamte

Beurlaubte Beamte könne ebenfalls einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen.

Da hierbei das Verfahren abweicht, können Sie sich auf den hier folgenden Seiten informieren.

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Elektronische Lohnsteuerkarte

Im Jahr 2013 wurde das Verfahren der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) eingeführt und die Lohnsteuerkarte aus Papier ersetzt.

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Vordrucke im Überblick

Auf der nächsten Seite finden Sie alle im Moment abrufbaren Vordrucke zum Downloaden, Speichern, Ausdrucken und Ausfüllen.

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Merkblätter im Überblick

Hier haben wir für Sie einige Ausfüllanleitungen im PDF- Format
zusammengestellt, die Ihnen beim Ausfüllen der Vordrucke nützlich sein können.

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