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Beantragung von familienbezogenen Leistungen

Zu den familienbezogenen Leistungen gehören der Familienzuschlag für Beamte, der Orts- bzw. Sozialzuschlag für Tarifbeschäftigte (Angestellte und Arbeiter) sowie der Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes.

Die Beantragung erfolgt mit der „Mitteilung zum Familien-, Orts- und Sozialzuschlag sowie Unterschiedsbetrag“.

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