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Wirtschaftsplan (Haushalt)

Als Behörde mit dem Status eines Sondervermögens ist das BEV nicht unmittelbar Teil des Gesamthaushaltes des Bundes, sondern stellt in Einnahmen und Ausgaben einen eigenen Wirtschaftsplan auf. Eigene Einnahmen erzielt das BEV insbesondere aus der Personalkostenerstattung für zur Deutschen Bahn AG zugewiesene Beamte und Beamtinnen, aus Dienstleistungsüberlassung sowie aus der Verwertung von Immobilien. Ausgaben erfolgen hauptsächlich für Versorgungsempfänger/innen und aktives Personal.

Für die nicht gedeckten Ausgaben erhält das BEV einen Zuschuss des Bundes. Der Wirtschaftsplan wird etwa ein Jahr im Voraus aufgestellt und verhandelt. Nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes im Herbst des Vorjahres muss der Wirtschaftsplan des BEV vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) genehmigt werden.

Zu Beginn eines Wirtschaftsjahres steht in der Regel ein genehmigter Wirtschaftsplan zur Verfügung.

Der Wirtschaftsplan 2024 wurde am 09. April 2024 genehmigt. Die Summen der Einnahmen und Ausgaben betragen jeweils 6,3 Mrd. Euro.

Die Bundeszuschüsse an das BEV, die Teil des Verkehrshaushaltes sind, sind in Höhe von ca. 5,5 Mrd. als Einnahmen im Wirtschaftsplan des BEV eingeplant.

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