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Immobilien Übersicht

Grundlage der Aufteilung der Immobilien

Grundlage für die Aufteilung der Immobilien zwischen dem Bundeseisenbahnvermögen und der Deutschen Bahn AG ist das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesen (ENeuOG).
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung im August 1996 wurde die Aufteilung der Liegenschaften der ehemaligen Deutschen Bundesbahn, Deutschen Reichsbahn und der Verwaltungsstelle des ehemaligen Reichsbahnvermögens in Berlin zwischen dem Bundeseisenbahnvermögen und der Deutschen Bahn AG vollzogen.

Immobilienpaket

Danach ist ein Immobilienpaket im Wert von 6,7 Mrd. Euro im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens verblieben, das durch eine Verwertungsgesellschaft verwaltet und verwertet wird. In das Immobilienpaket wurden überwiegend ehemalige Empfangsgebäude, Betriebs- und Ausbesserungswerke, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Bahnhofsareale (Ladestraßen und Güterbahnhöfe) eingestellt, die für den Bahnbetrieb nicht mehr erforderlich waren.
Daneben sind Wohnimmobilien, Sport- und Freizeitflächen, Flächen der Eisenbahnlandwirtschaft, der Verwaltungsstelle des ehemaligen Reichsbahnvermögens, die Fachhochschule des Bundes in Mainz sowie einzelne Liegenschaften, die für die Unterbringung der Mitarbeiter des Bundeseisenbahnvermögens bestimmt sind, im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens verblieben, die durch die Dienst- und Außenstellen des Bundeseisenbahnvermögens verwaltet und verwertet werden.

Veräußerung der Immobilien

Im Zuge der Privatisierung der Eisenbahnwohnungsgesellschaften wurde der überwiegende Teil der Eisenbahnerwohnungen an die Eisenbahnwohnungsgesellschaften veräußert. Die übrigen Wohngrundstücke, die Sport- und Freizeitflächen sowie die Flächen der Eisenbahnlandwirtschaft werden durch die Dienst- und Außenstellen mittel- und langfristig veräußert. Dabei wird bei der Veräußerung des für die Wohnungswirtschaft entbehrlichen Wohnungsbestandes besonders auf die soziale Absicherung der wohnungsfürsorgeberechtigten Mieter Rücksicht genommen und vorrangig die sogenannte Mieterprivatisierung (Verkauf an Mieter) betrieben.

Verwaltungsaufgaben des BEV

Neben der Vermarktung entbehrlicher Liegenschaften hat der Immobilienbereich des Bundeseisenbahnvermögens außerdem noch wichtige Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Bahnstrukturreform wahrzunehmen. Im Rahmen des sogenannten Übergabebescheidverfahrens nach Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) werden die bahnnotwendigen Grundstücke in das Eigentum der Deutschen Bahn AG übertragen. Weiterhin werden alle dinglichen Rechte der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn analog den Übergabebescheidverfahren für Grundstücke auf die Deutsche Bahn AG überschrieben.

Darüber hinaus hat das Bundeseisenbahnvermögen eine Verwaltungsaufgabe im Zuge der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten übernommen. Im Rahmen des sogenannten Bescheinigungsverfahrens nach Grundbuchbereinigungsgesetz bescheinigt das Bundeseisenbahnvermögen den Rechtsnachfolgern der ehemaligen Deutschen Reichsbahn und sonstiger Verkehrsbetriebe in den Neuen Bundesländern das Bestehen dinglicher Rechte an Grundstücken Dritter für Anlagen zur Versorgung von Schienenwegen mit Strom und Wasser bzw. zur Entsorgung von Abwasser.

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